Neuausrichtung der ARD als Inhalte-Netzwerk für alle Bevölkerungsgruppen
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Neuausrichtung der ARD als Inhalte-Netzwerk für alle Bevölkerungsgruppen

Bild von Florian Ulrich
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Die Intendantinnen und Intendanten haben auf ihrer Hauptversammlung den ARD-Bericht 2019/20 und die ARD-Selbstverpflichtung 2021/22 verabschiedet. Erstmals legt die ARD ihre Leitlinien in Form einer Selbstverpflichtungserklärung vor. Die Neukonzeption spiegelt einen wichtigen programmlichen Reformprozess wider, der 2021 begonnen wurde und den digitalen Umbau der ARD zum Ziel hat.

"Die ARD steht vor gewaltigen Herausforderungen", so ARD-Programmdirektorin Christine Strobl. "Obwohl Das Erste großes Vertrauen in der Bevölkerung genießt, erreichen wir die jungen Zielgruppen nur noch sehr begrenzt. Das wollen wir ändern, und die ARD zu einem modernen, regional verankerten Inhalte-Netzwerk umbauen, das für alle Bevölkerungsgruppen attraktiv ist. Dazu haben wir eine Programmreform für Das Erste eingeleitet; gleichzeitig stärken wir die ARD Mediathek mit eigenständigem Programm und richten unsere Digitalangebote neu aus. Die vorliegende Selbstverpflichtung bildet den angestoßenen Reformprozess ab. Sie gibt einen Ausblick, nach welchen Grundsätzen und Zielsetzungen wir diesen Prozess in den kommenden Jahren gestalten wollen. Außerdem stellt sie klare Leitlinien und Erfolgskriterien auf, die uns bei der Modernisierung unserer Programmangebote Orientierung geben werden und eine Überprüfbarkeit der Zielerreichung ermöglichen."

Zum ersten Mal wurde die Selbstverpflichtung von der ARD Programmdirektion und ARD Online gemeinsam erarbeitet. "Unsere Selbstverpflichtung verdeutlicht, was wir in der ARD immer tiefer verankern wollen: vernetzte Zusammenarbeit zwischen allen Häusern und Programmen auf Basis des gemeinsamen Auftrags. Die Digitalisierung ist für uns eine Chance, noch mehr handfesten Mehrwert für wirklich alle Menschen zu bieten. Damit unsere Nutzerinnen und Nutzer wirklich zufrieden sind, braucht es die Verbindung zwischen exzellentem Programm, nutzerfreundlichen Produkten und der übergreifenden Zusammenarbeit in der Infrastruktur. Genau dabei hilft uns jetzt unsere Selbstverpflichtung!", führt Benjamin Fischer, Leiter von ARD Online, aus.

Der Bericht blickt in einem gesonderten Dokument auf die Programmjahre 2019/20 zurück und beschreibt die Erfüllung des Auftrags an Best-Practice-Beispielen. Da dieser Bericht sich auf die Phase vor den nun eingeleiteten Reformen bezieht, ist er thematisch und formal nicht mit der neuen Selbstverpflichtungserklärung verzahnt.

Bericht und Selbstverpflichtung sind auf Basis der Zusammenarbeit von ARD-Programmdirektion und ARD Online auch in engem Dialog mit den Gremien entstanden. Ihre Erstellung ist vom Gesetzgeber gemäß § 31 (2) Medienstaatsvertrag alle zwei Jahre gefordert.

"Mein besonderer Dank gilt dem Team rund um Benjamin Fischer, Florian Hager und Oliver Köhr, aber auch den Rundfunkrätinnen und Rundfunkräten, der Konferenz der Gremienvorsitzenden und dem ARD-Programmbeirat. Sie haben nicht nur den Entstehungsprozess der neu konzipierten Selbstverpflichtung mit angestoßen und kritisch begleitet, sondern wirken in ihrer beratenden und kontrollierenden Funktion kontinuierlich an der Qualitätssicherung und Fortentwicklung der ARD mit."

-- Christine Strobl

ARD-Bericht und Selbstverpflichtung sind ab sofort unter www.ard.de/selbstverpflichtung und daserste.de/ueber-uns abrufbar.

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Mit Material vonOTS

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